Neue 15 Prozent Beschäftigungsquote zugunsten Staatsangehöriger der VAE

Das Arbeitsministerium der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) hat neue Bestimmungen bekannt gegeben. Denen zufolge muss sich ab Januar 2011 zumindest 15 Prozent der Belegschaft eines Unternehmens in den VAE aus Staatsangehörigen der VAE zusammensetzen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen soll mit einer Strafe von bis zu 20.000 Dirham bestraft werden.

Die Bestimmungen sind Teil der staatlichen Bemühungen, den Anteil der Staatsbürger der VAE in der privaten Wirtschaft zu erhöhen. Denn bisher arbeite nur ein verschwindend geringer Anteil der einheimischen Bevölkerung in der privaten Wirtschaft.

Noch nicht abzusehen ist, ob es in den nächsten Wochen noch zu Änderungen dieser Bestimmungen kommen wird, da viele Unternehmen erhebliche Schwierigkeiten haben werden, diese Quote zu erfüllen. Zum einen bevorzugen die meisten Einheimischen Arbeitsplätze im gut bezahlten öffentlichen Bereich und zum anderen sind in einigen Branchen schlichtweg keine einheimischen Arbeitskräfte zu finden.

Quelle: Artikel gtai (Germany Trade & Invest), Internet: gtai.de, 05.01.2011