Richterausbildung in China

Das Projekt "Chinesisch-deutsche Zusammenarbeit zur Richterausbildung" unterstützt durch mehrwöchige Lehrgänge die nationale Richterakademie des obersten Gerichtshofs (National Judges College, NJC) bei der Ausbildung junger Richterinnen und Richter sowie des Lehrpersonals.

 

  • Projektbeschreibung der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.:

    Zur Ausbildung junger Richter, aber auch von Richterausbildern selbst, hat der Legal Advisory Service der GTZ (Deutsche Gesellschaft für technische Zusammenarbeit, Büro in Peking) zusammen mit der Nationalen Richterakademie (National Judges College) in Peking das Projekt zur ‚Chinesisch-Deutschen Zusammenarbeit zur Richterausbildung’ initiiert. Teil des Programms ist die Durchführung eines Kurses im Strafrecht. Mit der Erstellung der Kursunterlagen und der inhaltlichen Begleitung des ersten Kurses im Strafrecht wurde das Freiburger Max-Planck-Institut beauftragt.

    Ziel des Projekts ist es, eine methodische und rechtsstaatliche Bearbeitung strafrechtlicher Fälle durch chinesische Richter zu erreichen. Die Richter sollen in die Lage versetzt werden, mithilfe der Rechtsmethodik eine einheitliche und an rechtsstaatlichen Prinzipien orientierte Strafrechtsanwendung im richterlichen Alltag vornehmen zu können. Dazu wurden geeignete Lehrmaterialien erstellt, die im Bereich des Allgemeinen Teils des chinesischen Strafrechts eine dogmatisch fundierte, methodisch klare und rechtsstaatlich gesicherte Rechtsanwendung vermitteln.

    Für die Konzeption des Kurses wurde ein fallbasierter Ansatz gewählt, der den Fallkonstellationen des richterlichen Alltags entspricht. Die Kursunterlagen wurden auf Englisch und Chinesisch erstellt. Aus dem Bereich des chinesischen Strafrechts Allgemeiner Teil wurden zwanzig exemplarische Problembereiche ausgewählt, die sowohl in dogmatischer wie auch in methodischer Hinsicht eine Veranschaulichung grundlegender Prinzipien und Funktionen des rechtsstaatlichen Strafrechts erlaubten. Rechtsvergleichende Hinweise zum deutschen Recht verdeutlichten die Funktionsweise und Bedeutung leitender Prinzipien. Ergänzend wurden zehn Trainingseinheiten mit kürzeren Fallkonstellationen zur Vertiefung und Veranschaulichung bestimmter Fragenkomplexe des Allgemeinen Teils entworfen. Bei der Erstellung der Materialien kooperierten chinesische und deutsche Institutsmitarbeiter.

    Die erstmalige Durchführung des Kurses erfolgte Ende 2006 in Peking. Der zweiwöchige Kurs in englischer Sprache mit chinesischer Übersetzung wurde durch einen Institutsmitarbeiter geleitet und durch einen weiteren Mitarbeiter begleitet. Die Vermittlung eines methodischen Vorgehens unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Grundsätze stieß bei den Teilnehmenden des Kurses (60 Richterinnen und Richter) auf großes Interesse, da sich bei den meisten Gerichten noch keine prinzipiengeleitete Arbeitspraxis entwickelt hat.

    Quelle: Internetseite des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht, www.iuscrim.mpg.de
     
     

  • Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung BMZ berichtet dazu auf seiner Internetseite:

    Beratung bei der Rechtsanwendung

    Die zweite Komponente des "Programms Rechtswesen" widmet sich den Akteuren der Rechtsprechung. Ein Teil der heute in China arbeitenden Richterinnen und Richter verfügt nur über eine geringe juristische Ausbildung; in der Praxis führt das zu beträchtlicher Rechtsunsicherheit. Das Projekt "Chinesisch-deutsche Zusammenarbeit zur Richterausbildung" unterstützt durch mehrwöchige Lehrgänge die nationale Richterakademie des obersten Gerichtshofs (National Judges College, NJC) bei der Ausbildung junger Richterinnen und Richter sowie des Lehrpersonals. Zentraler Bestandteil des Vorhabens mit dem ist die Entwicklung eines "chinesischen Richterreferendariats". In ein- und mehrwöchigen Kursen auf nationaler Ebene werden Methoden richterlichen Arbeitens im Zivil-, Verwaltungs- und Strafrecht demonstriert. Ziel ist es, den zukünftigen Richterinnen und Richtern Techniken zu vermitteln, mit deren Hilfe sie auch in ihnen unbekannten Rechtsgebieten zu einer vertretbaren Falllösung gelangen, die rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht. Im Vordergrund steht hierbei die Vermittlung des abstrakten juristischen Denkens und seiner Umsetzung mittels anerkannter juristischer Methoden. Dies geschieht anhand praktischer Fälle des Richteralltags. Im Rahmen der Kurse wird zudem Material entwickelt, das anschließend landesweit bei der Ausbildung von Jungrichtern verwendet werden soll. Mit den Beratungsleistungen soll eine voraussehbare, einheitliche Rechtsanwendung durch die Justiz erreicht werden.

    Quelle: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung BMZ, Auszug der Internetseite www.bmz.de im Bereich "Partnerländer" - "China" - "Beispiele" der Zusammenarbeit - "Förderung der Rechtsstaatlichkeit"
     
     

 

  • Das China Internet Information Center (CIIC) berichtet dazu am 28.04.2009 im Internetportal german.china.org.cn:

    China und Deutschland erweitern Kooperation im Rechtsbereich

    Angaben des chinesischen Handelsministeriums zufolge haben China und Deutschland ein "Verständigungsmemorandum über Kooperationsprojekte im Rechtsbereich" unterzeichnet. Beide Länder werden weiterhin in diesem Bereich zusammenarbeiten.

    Vor kurzem wurde das "chinesisch-deutsche Dialogforum über technische Kooperation im Rechtsbereich" in Beijing abgehalten. Das Forum wurde vom chinesischen Handelsministerium und dem deutschen Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gemeinsam veranstaltet. Zuständige Behörden beider Länder nahmen daran teil. Sie diskutierten im Rahmen der bilateralen technischen Zusammenarbeit Legislatur, Ausbildung von Richtern, Bürgergesellschaft, Sozialabsicherung und Gesetzesvollstreckung.

    Abschließend unterzeichneten beide Länder das Memorandum. Dem Dokument zufolge wird Deutschland acht Millionen Euro in die Projekte investieren.

    Quelle: CRI - Radio China International

Quellen: Internetseite des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht, www.iuscrim.mpg.de; Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung BMZ, Auszug der Internetseite www.bmz.de im Bereich "Partnerländer" - "China" - "Beispiele" der Zusammenarbeit - "Förderung der Rechtsstaatlichkeit"; CRI - Radio China International