Das "neue" Fachkräfte-einwanderungsgesetz • Rechtlicher Rahmen und Praxis

Am 14. März 2025 führte iMOVE eine Online-Veranstaltung durch, bei der sich mehr als 60 Teilnehmende über ein besonders aktuelles und bedeutendes Thema des deutschen Arbeitsmarkts informierten: die Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Im Fokus standen der rechtliche Rahmen und praktische Aspekte zur Gewinnung von qualifizierten Personen und Auszubildenden aus Drittstaaten.

mehrere Männer in Sicherheitskleidung stehen in einer Reihe, halten die Arme verschränkt und schauen in die gleiche Richtung

Der Fachkräftemangel stellt weiterhin für viele Branchen eine große Herausforderung dar. In Deutschland werden in den nächsten Jahren viele Menschen in den Ruhestand gehen, Ausbildungsplätze können nicht besetzt werden und Fachkräfte, vor allem mit Berufsabschlüssen, werden händeringend gesucht.

Die Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG), das verschiedene Erleichterungen für die Einwanderung von Menschen aus Drittstaaten entweder als Fachkraft oder für die Aufnahme einer Berufsausbildung geschaffen hat, kann dazu beitragen, dass Unternehmen Fachkräfte oder potenzielle Auszubildende aus dem Ausland leichter rekrutieren können.

Kristine Faenger von iMOVE eröffnete die Veranstaltung und informierte die Teilnehmenden über den neuen Fokus der Fachkräftegewinnung bei iMOVE.

Rückblick auf das FEG

Alexander Studthoff aus dem Arbeitsbereich "Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen" im Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) gab einen umfassenden Rückblick auf das Fachkräfteeinwanderungsgesetz von 2020 bis 2024.

Er beleuchtete die rechtlichen Grundlagen der Arbeitsmigration nach Deutschland. Dabei erklärte er unter anderem die Definition des Begriffs "Fachkraft" laut Fachkräfteeinwanderungsgesetz.

Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung

Im weiteren Verlauf der Veranstaltung ging Studthoff auf das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung ein, das seit 2024 in Kraft ist und auch die Einwanderung von Nicht-Fachkräften ermöglicht.

Er erläuterte die drei "Säulen" der Einwanderung: Fachkräfte-, Erfahrungs- und Potenzialsäule mit ihren jeweiligen Voraussetzungen und Möglichkeiten. In diesem Zusammenhang sprach er auch Instrumente wie die Blaue Karte EU, Anerkennungspartnerschaften und die Chancenkarte an.

Ein weiterer wichtiger Punkt war die Darstellung der Qualifikationsnachweismöglichkeiten und Qualifikationsanforderungen innerhalb der verschiedenen "Säulen" der Einwanderung. Dabei gab er einen umfassenden Überblick über die zentralen Anlaufstellen. Studthoff erläuterte die Rolle der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit der Zentralen Aus- und Fachvermittlung (ZAV) sowie der zuständigen Stellen bei der Bewertung ausländischer Abschlüsse. Die Ausländerbehörden und deutschen Auslandsvertretungen hob er als zentrale Kontakte für die Erteilung von Aufenthaltstiteln und Visa hervor.

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Ein weiterer zentraler Aspekt war das Thema Berufsanerkennung. Seit 2012 ermöglicht das Anerkennungsgesetz die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für alle Personen mit einem ausländischen Abschluss.

Das Ziel des Gesetzes ist "die wirtschaftliche Einbindung von Fachkräften mit Auslandsqualifikationen maßgeblich zu verbessern und die Integration von im Land lebenden Migrantinnen und Migranten in den deutschen Arbeitsmarkt zu fördern."

Informations- und Beratungsangebote

Abschließend stellte Studthoff verschiedene Informations- und Beratungsangebote vor. Hierunter fallen zum Beispiel "Make it in Germany", "Anerkennung in Deutschland", das "BQ-Portal" und für die Bewertung von Hochschulabschlüssen nannte er die "Anabin-Datenbank".

Die Veranstaltung fand ihren Abschluss mit einer Frage und Antwort-Runde, in der die Teilnehmenden offene Fragen klären konnten und weitere wichtige Informationen erhielten.

Es gab reges Interesse an den verschiedenen Aspekten der Fachkräfteeinwanderung und Berufsanerkennung.

Besonders häufig fragten die Bildungsanbieter nach den Verfahren zur Einstufung von Berufserfahrung und den konkreten Anforderungen an die Nachweise. Eine Teilnehmerin teilte ihre Erfahrung, dass die Vorbereitungszeit für die Einstellung eines Auszubildenden aus dem Ausland bei 8 bis 12 Monaten dauert. Eine weitere Frage bezog sich auf die relevanten Dokumente, die für den Nachweis der Berufserfahrung erforderlich sind.

Fazit und Ausblick

Die Veranstaltung zeigte deutlich, wie wichtig die Fachkräfteeinwanderung für den deutschen Arbeitsmarkt ist und wie sich die rechtlichen Rahmenbedingungen in den letzten Jahren entwickelt haben.

Die wertvollen Fragen und das große Interesse der Teilnehmenden verdeutlichen, dass es einen hohen Informationsbedarf gibt, insbesondere bei den Themen Anerkennung von Qualifikationen und den jeweiligen Einwanderungswegen.

Zum Schluss noch ein Feedback aus den Reihen der Teilnehmenden, das uns sehr freut und sehr motiviert:

Die Veranstaltungen von iMOVE sind immer wieder interessant und lehrreich. Dabei werden Chancen aufgezeigt, die Hürden aber nicht aus dem Blick verloren. Vielen Dank an das iMOVE Team!

Anerkennung kurz & knapp erklärt

Am 28. April 2025  veranstalten iMOVE und das Informationsportal "Anerkennung in Deutschland" eine Online-Schulung, die sich auf das Thema Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen konzentriert. Melden Sie sich noch an!

Online-Schulung: Anerkennung kurz & knapp erklärt