Spanische Regierung beschließt Arbeitsmarktreform

Spanien hat eine Reform des spanischen Arbeitsmarktes verabschiedet. Es gibt deutliche Einschnitte bei den Arbeitnehmerrechten. Die Berufsausbildung wird gestärkt.

 

Die Reform verspricht vor allem eine Verbesserung der Arbeitsmarktsituation. Die neuen Regelungen dürften die Arbeitswelt in Spanien tiefgreifend verändern.

 

Das spanische Kabinett von Ministerpräsident Mariano Rajoy hat auf seiner Sitzung am 10.2.12 die Reform des Arbeitsmarktes ("mercado laboral") und eine Reform der Tarifverträge ("convenio colectivo") in Form eines Königlichen Gesetzesdekrets beschlossen. Es wurde einen Tag danach im Staatsanzeiger (Boletín Oficial del Estado, BOE) veröffentlicht ("Real Decreto-ley 3/2012, 10.02., de medidas urgentes para la reforma del mercado laboral").

 

Wie die Vize-Ministerpräsidentin und Regierungssprecherin, Soraya Sáenz de Santamaría, nach der Kabinettssitzung auf einer Pressekonferenz im Beisein der Ministerin für Beschäftigung und Sozialversicherung, Fátima Báñez, darlegte, wird die jetzt genehmigte Arbeitsmarktreform "ein Vorher und Nachher" in Bezug auf die Arbeitsgesetzgebung in Spanien markieren.

 

Sie stelle die dritte Strukturreform der PP-Regierung ("Partido Popular", spanische Volkspartei) dar und habe wie die beiden anderen (Fiskalreform und Finanzmarktreform) die Wiederankurbelung der Wirtschaft und die Schaffung von Beschäftigungsverhältnissen zum Ziel.

 

Die Arbeitsmarktreform setzt der Regierungssprecherin zufolge folgende Schwerpunkte:

 

  • Erstens bietet sie Einstellungserleichterungen für Erwerbslose mit besonderer Zielrichtung auf Jugendliche, auf Langzeitarbeitslose und auf Personen, die familiäre Schwierigkeiten haben, eine Beschäftigung auszuüben.
  • Zweitens versucht sie Beschäftigungsstabilität herzustellen, mit einer Steigerung der unbefristeten gegenüber befristeten Arbeitsverhältnissen.
  • Drittens wird der Rahmen für Mitarbeiterentlassungen für die Unternehmen flexibler gestaltet. Er soll allerdings das letzte Instrument für firmeninterne Anpassungen darstellen.
  • Viertens wird das Schema der Berufsausbildung komplett verändert, mit der Zielrichtung, dass die Ausbildung an das Unternehmen gebunden wird und Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen Teil des gesamten Arbeitslebens darstellen.
  • Fünftens wird versucht, die Ursachen der Schattenwirtschaft zu bekämpfen, mit dem Ziel, diese Arbeitsplätze in Beschäftigungsverhältnisse mit vollem Rechtsschutz für die Arbeitnehmer umzuwandeln.
  • Sechstens sollen mit der Arbeitsmarktreform die Selbständigen und die KMUs unterstützt werden. Sie werden als die entscheidenden Impulsgeber für die Schaffung von Arbeitsplätzen angesehen, da weit mehr als 90 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse in Spanien auf diese zwei Gruppen entfallen.

 

Santamaría stellte überdies heraus, dass die Reform zwei Elemente enthalte, die sich in die zwei früheren Reformwerke eingliedern. Bezüglich der Finanzmarktreform enthalte die Arbeitsmarktreform als zusätzliche Verschärfung die Bestimmung, dass Mitglieder der Geschäftsführung von Finanzinstitutionen, die ihr Institut in eine Situation geführt haben, die öffentliches Eingreifen notwendig mache, ohne Entschädigung entlassen werden können.

 

In Bezug auf die Fiskalreform erhalten diejenigen Geschäftsführer von Staatsfirmen bei Entlassungen keine Entschädigung, die aus dem öffentlichen Dienst in diese Position aufgerückt sind und wieder an ihre alte Stelle zurückkehren können; bei anderen Personen sind einschneidende Reduzierungen der Abfindungen vorgesehen.

 

Die Ministerin für Beschäftigung, Fátima Báñez, erklärte, dass mit der Reform zwei fundamentale Schwächen der spanischen Arbeitsmarktregulierung bekämpft werden sollen:

 

Einerseits die starke "Dualität" zwischen unbefristeten und befristeten Arbeitsverhältnissen, andererseits die große Starrheit der Strukturen, die bei Konjunktureinbrüchen meistens sofort zu Entlassungen führten, anstatt flexible betriebsinterne Anpassungsmaßnahmen zu fördern.

 

Durch diese zwei Negativpunkte würden in der Regel diejenigen Arbeitnehmer als erste ihren Job verlieren, die am wenigsten geschützt seien. Dies sei unter anderem die Ursache dafür, dass nahezu jeder zweite Jugendliche, der arbeiten wolle, keine Beschäftigung habe.

 

Mehr Beschäftigung soll im Wesentlichen über zwei Maßnahmen sichergestellt werden.

 

Zum einen werden die Zeitarbeitsvermittlungsstellen (Empresas de Trabajo Temporal, ETT) ermächtigt, wie private Arbeitsvermittlungsstellen (Agencias Privadas de Colocación, APC) zu fungieren. Aufgrund ihres landesweiten Netzes und ihrer einschlägigen Kenntnisse sollen die ETTs damit in eine Schlüsselrolle aufrücken, um die Arbeitsvermittlung zu beschleunigen.

 

Mit dieser Maßnahme soll eine höhere Erfolgsquote in der Vermittlung erreicht und die Zusammenarbeit zwischen dem staatlichen und dem privaten Sektor gefördert werden. Die Vermittlungsdienste der ETTs sind für die Arbeitssuchenden kostenlos.

 

Berufsausbildung wird gestärkt - Deutsches Modell als Vorbild

 

Durch eine Erhöhung der Lehr- und Berufsausbildungsverträge soll die lebenslange Ausbildung gefördert werden.

 

Auf diesen Vertragstyp, der an das von der früheren PSOE-Regierung eingeführte Modell anknüpft, kann bis zum Alter von 30 Jahren zurückgegriffen werden. Diese Regelung soll so lange bestehen bleiben, bis die Arbeitslosenquote auf 15 Prozent sinkt, danach wird ein Höchstalter von 25 Jahren ins Auge gefasst.

 

Der Vertrag kann vom Arbeitnehmer für verschiedene Ausbildungsgänge (zum Beispiel Maurer, Schreiner, Maler) verwendet werden. Er soll vor allem Jugendlichen zugutekommen, die während der Boomjahre ihre Ausbildung abgebrochen hatten und zum Beispiel im Bausektor oder in der Tourismusbranche arbeiteten, nun aber weder über eine Beschäftigung noch über eine Ausbildung verfügen.

 

Als Neuerung wird die Möglichkeit eingeführt, den Ausbildungsgang in einem Unternehmen zu absolvieren, sofern es über die nötige "Infrastruktur" verfügt. Mit diesem Ansatz will die PP-Regierung, wie die Ministerin hervorhob, das deutsche Modell der "Dualen Berufsausbildung" einführen.

 

In Bezug auf die Stärkung der Arbeitnehmerrechte, die zweite Zielsetzung der Reform, wird als Neuerung das Recht auf Ausbildung eingeführt. Damit sollen, wie oben ausgeführt, eine lebenslange, berufsbezogene Fort- und Weiterbildung gewährleistet und eine verbesserte Arbeitsplatzsuche beziehungsweise Wiedereinstellung sichergestellt werden.

 

Durch dieses Recht werden fünf verschiedene Maßnahmen ausgelöst:

 

  • verbesserte Anpassung an den Arbeitsplatz;
  • bezahltes Fernbleiben vom Arbeitsplatz bei Weiterbildungsmaßnahmen (nach einem Jahr der Betriebszugehörigkeit und maximal 20 Stunden pro Jahr);
  • Schaffung eines "Kontos", auf dem die Ausbildungsgänge festgehalten werden, die der Arbeitnehmer während seines Berufslebens durchläuft;
  • künftige Entwicklung eines Ausbildungsschecks ("Cheque Formación");
  • Ermächtigung der akkreditierten Ausbildungs- und Schulungszentren, die Ausbildungspläne auf nationaler beziehungsweise auf Ebene der Autonomen Regionen auszuführen.

 

Neuer "Unbefristeter Arbeitsvertrag zur Förderung des Unternehmertums" eingeführt

 

Die dritte Zielsetzung umfasst eine Reihe von Maßnahmen und soll einen entscheidenden Beitrag zur Förderung stabilerer Beschäftigungsverhältnisse leisten.

 

Als Neuerung wird ein unbefristeter Arbeitsvertrag zur Förderung des Unternehmertums ("Contrato indefinido de apoyo a los emprendedores") geschaffen. Dabei handelt es sich um einen Vertragstyp, der speziell auf die Bedürfnisse der Selbständigen und der Kleinen und Mittelständischen Unternehmen (KMUs mit bis zu 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) zugeschnitten ist.

 

Der Vertrag hat folgende Merkmale:

 

  • Probezeit von einem Jahr;
  • Steuerabzug von 3.000 Euro für die Einstellung des ersten Mitarbeiters unter 30 Jahren;
  • das Unternehmen kann bei Einstellung eines Arbeitslosen eine Steueranrechnung von 50 Prozent des Arbeitslosengeldes, die dem Mitarbeiter bei Nichtbeschäftigung staatlicherseits zu gewähren gewesen wäre, vornehmen;
  • die so beschäftigte Person ist zudem berechtigt, zusätzlich zu ihrem Lohn während des ersten Jahres 25 Prozent ihres bisherigen Arbeitslosengeldes zu beziehen.

 

Darüber hinaus stehen besondere Vergünstigungen zu den Sozialversicherungsbeiträgen für diejenigen Arbeitgeber (Selbständige und KMUs) bereit, die zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit beitragen:

 

  • 3.600 Euro für Jugendliche im Alter zwischen 16 und 30 Jahren und
  • 4.500 Euro für Langzeitarbeitslose bis zum Alter von 45 Jahren.

 

Ferner können Zeitarbeitsverträge vom Arbeitgeber nur begrenzt abgeschlossen werden.

 

Ab dem 31.12.12 dürfen Zeitarbeitsverträge ("contrato temporal") maximal auf zwei Jahre ausgedehnt werden. Der Teilzeitarbeitsvertrag ("contrato a tiempo parcial") wird so modifiziert, dass er es den Arbeitnehmern erleichtert, Beruf und Studium beziehungsweise Beruf und Familie zu vereinbaren. Überstunden sollen aber zulässig sein, beispielsweise im Hotel- und Gaststättengewerbe, um Arbeitsspitzen besser abfangen zu können.

 

Als Neuerung in Spanien regelt die Arbeitsmarktreform erstmals die Telearbeit ("teletrabajo"). Auch hier genießen die Arbeitnehmer das Recht auf Ausbildung. Zudem haben sie im Vergleich zu Arbeitnehmern, die in einem Unternehmen ihrer Beschäftigung nachgehen, das Recht auf eine gleichwertige Entlohnung. Über frei werdende Stellen im Unternehmen müssen sie informiert werden.

 

Durch größere betriebsinterne Flexibilität sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in die Lage versetzt werden, Krisensituationen besser zu überstehen. Gleichzeitig soll die "Dualität" zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverhältnissen durchbrochen werden

 

Drei Maßnahmen sollen dies im Wesentlichen sicherstellen:

 

  • Erstens: Aufgabe der bisherigen Mitarbeitergliederung nach Berufsbezeichnungen und Schaffung funktionaler Arbeitseinheiten. Damit soll die betriebsinterne Mobilität und Flexibilität je nach anfallendem Arbeitsbedarf erhöht werden. Gleichzeitig soll dem Arbeitnehmer dadurch die Gelegenheit gegeben werden, sich in anderen Arbeitsbereichen zu qualifizieren.
  • Zweitens: Erhöhung der Mobilität und Erleichterungen der Möglichkeit, die Arbeitsbedingungen zu verändern. So können Unternehmen künftig die Arbeitszeiten, die Arbeitsstunden und das Entlohnungssystem verändern. Zur Vermeidung von Entlassungen werden die Formalitäten für die Verringerung der Arbeitszeiten beziehungsweise die Auflösung der Arbeitsverträge als Konsequenz von Nachfrageverringerung vereinfacht. Im Gegensatz zu früher muss jetzt keine besondere administrative Genehmigung mehr eingeholt werden.
  • Drittens: Zur Überbrückung wirtschaftlicher Schwierigkeiten können Unternehmen eine Vergünstigung von 50 Prozent bei der Abführung der Sozialversicherungsabgaben für die Mitarbeiter erhalten, für die Anpassungsmaßnahmen ergriffen wurden. Die Maximaldauer beträgt 240 Tage, wobei für die Mitarbeiter allerdings eine Beschäftigungsgarantie von mindestens einem Jahr gilt.

 

Regelungen zur Reform der kollektiven Lohnvereinbarungen

 

Eine weitere Neuerung bringen die Regelungen zur Reform der kollektiven Lohnvereinbarungen. Ziel ist es, die betriebsinterne Flexibilität zu erhöhen und Entlassungen zu vermeiden.

 

Ungeachtet bestehender oder zu treffender regionaler oder sektoraler kollektiver Arbeitsabkommen können zwischen Arbeiter- und Arbeitnehmervertretungen betriebsinterne Regelungen speziell auf Einzelbetriebsbasis getroffen werden, um den spezifischen unternehmensinternen Bedürfnissen gerecht zu werden. Diese Vereinbarung hat Priorität vor allen anderen Abkommen. Gleichzeitig erhalten die Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, die Möglichkeit, sich von übergeordneten Abkommen abzukoppeln ("descuelgue").

 

Darüber hinaus wird eine weitere Regelung verschärft. Um zu kollektiven Arbeitsabkommen zu gelangen, wird die maximale Verhandlungslaufzeit auf zwei Jahre begrenzt. Haben sich die Sozialpartner während dieses Zeitraums auf kein neues Abkommen geeinigt, verliert das bisherige seine Kraft. Damit endet die bis jetzt geltende Regelung, dass bei Nichteinigung das bestehende Abkommen unbegrenzt weiter Gültigkeit hat.

 

Eine höhere Effektivität des Arbeitsmarktes und eine stärkere Anpassung an die Situation der wichtigen Handelspartner in der Europäischen Union (EU) versucht die fünfte Zielsetzung über zwei Maßnahmen zu verwirklichen.

 

  • Erstens wird die Auflösung der Beschäftigungsverhältnisse auf der Basis von unternehmensbedingten Ursachen administrativ vereinfacht. Aufgrund wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und produktionsbezogener Gründe sind Anpassungsmaßnahmen bei der Beschäftigtenzahl möglich.
  • Zweitens verringert sich die Abfindungszahlung bei Auflösung eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses im Fall der unrechtmäßigen Kündigung ("despido improcedente") von bisher 45 auf 33 Arbeitstage je Jahr der Betriebszugehörigkeit (Arbeitsjahr), wobei die Abfindungszahlung auf höchstens 24 Monatslöhne festgesetzt wird (bisher 42 Monatslöhne).

 

Im Fall der rechtmäßigen Kündigung ("despido procedente") eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses verringert sich die Abfindungssumme auf 20 Arbeitstage je Jahr der Betriebszugehörigkeit. Die Abfindungszahlung ist auf maximal zwölf Monatslöhne begrenzt.

 

Bei betriebsinternen technischen Veränderungen muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die entsprechenden Umschulungskurse anbieten, um sich für die neue Arbeit qualifizieren zu können. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer in diesem Fall nur dann entlassen, wenn dieser sich nach Abschluss der Umschulung immer noch als ungeeignet für die neue Aufgabe erweisen sollte.

 

Im Fall der Entlassung von mehr als 100 Mitarbeitern, besteht für den Arbeitgeber die Pflicht, einen Plan der externen Beschäftigung ("Plan de recolocación externa") für mindestens sechs Monate vorzulegen.

 

Bekämpfung des Betrugs und der Schattenwirtschaft

 

Der sechste Bereich ist auf verstärkte Kontrolle ausgerichtet.

 

Er zielt auf die Bekämpfung des Betrugs, der Schattenwirtschaft und der Arbeitsversäumnisse ab. Betrug und Schattenwirtschaft sollen über verschärfte Prüfungen seitens der staatlichen Stellen bekämpft werden. Bezieher von Arbeitslosengeld werden zu Sozialdiensten für die Gemeinschaft herangezogen. Verstärkt kontrolliert werden sollen zudem diejenigen Mitarbeiter, die ungerechtfertigt vom Arbeitsplatz wegbleiben.

 

In der spanischen Presse wird das jetzt genehmigte Reformwerk als "Wendepunkt" und als "Revolution" bewertet. Sáenz de Santamaría bezeichnete die Reform als "wichtig, tiefgreifend und vollständig". Die Ministerin für Beschäftigung nannte sie "historisch". Schon zwei Tage zuvor hatte der Minister für Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit, Luis de Guindos, angekündigt, dass das Vorhaben "extrem aggressiv" sein und den Arbeitsmarkt komplett transformieren werde.

 

Nach einhelliger Auffassung stellt das jetzt verabschiedete Vorhaben ein bedeutendes Reformwerk dar. Es wird die spanische Arbeitswelt und Tariflandschaft tiefgreifend verändern. Zwar wurden schon unter der PSOE-Vorgängerregierung im Sommer 2010 Reformschritte in die Wege geleitet, sie blieben jedoch weit hinter den Erwartungen zurück und wurden mehrheitlich als "Reförmchen" abqualifiziert.

 

Es bleibt abzuwarten, ob die so gestaltete Neufassung tatsächlich schon auf mittlere Sicht zu einem deutlichen Beschäftigungsanstieg führt. Die Zahl der Erwerbslosen steuert nach diversen Einschätzungen 2012 auf nahezu 6 Millionen Personen zu, mit einer Arbeitslosenrate von knapp 25 Prozent. Die Jugendarbeitslosigkeit dürfte eine Quote von fast 50 Prozent erreichen.

 

Die Verlierer der jetzigen Reform sind die Gewerkschaftsorganisationen. Sie zeigten sich in allen öffentlichen Erklärungen stets interessiert, das bisher Erreichte für ihre Mitglieder zu bewahren. Nach Einschätzung vieler Beobachter fehlt ihnen die nötige zukunftsgerichtete Anpassungsfähigkeit, um auf die drastisch veränderte Arbeitsmarktsituation mit neuen Konzepten zu reagieren. Sie wollen nun in den kommenden Wochen die Verfassungsmäßigkeit einiger Neuregelungen prüfen lassen und ihre Mitglieder zu Massenkundgebungen gegen die Reform mobilisieren.


Quelle: Germany Trade and Invest, GTAI Newsletter, 07.03.2012