Barrierefreie Weiterbildung: Neue gesetzliche Anforderungen

Mit dem neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sind ab dem 28. Juni 2025 auch privatwirtschaftliche Unternehmen in die Pflicht genommen. Insbesondere Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen müssen sicherstellen, dass ihre Inhalte barrierefrei gestaltet sind.

Die gesetzlichen Anforderungen an digitale Barrierefreiheit werden ausgeweitet. Während bislang vor allem öffentliche Institutionen zur Einhaltung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) verpflichtet waren, werden mit dem neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ab dem 28. Juni 2025 auch privatwirtschaftliche Unternehmen in die Pflicht genommen.

Internetseiten müssen dann barrierefrei gestaltet sein. Auch Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen müssen sicherstellen, dass ihre Inhalte barrierefrei gestaltet sind.

Die Umsetzung barrierefreier eLearning-Angebote umfasst verschiedene Maßnahmen. Dazu gehören Untertitel und Audiodeskriptionen für hör- oder sehbeeinträchtigte Personen, Screenreader-kompatible Inhalte sowie flexible Layouts, die auf verschiedenen Endgeräten darstellbar sind, und (Farb)Kontrasteinstellungen zur Verbesserung der Lesbarkeit.

Ziel ist es, die digitale (Weiter)Bildung für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich zu machen.


Links zur Barrierefreiheit

Portal Barrierefreiheit, Bundesministerium des Innern und für Heimat

⇒ viele Informationen zum Thema, unter anderem zu und mit "Umsetzungshilfen"

BIK - barrierefrei informieren und kommunizieren > Barrierefreiheit in der Aus- und Weiterbildung

⇒ "BIK für Alle" wurde gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales


Quellen: CHECK.point eLearning, checkpoint-elearning.de, Februar 2025, iMOVE