Neue WHO-Länderliste für Gesundheitsfachkräfte in Deutschland gültig

Seit dem 1. Juli 2021 ist eine Änderung der Anlage zu § 38 der Beschäftigungsverordnung (BeschV) in Kraft. Jetzt gilt in Deutschland für 47 Drittstaaten weltweit das Anwerbungs- und Vermittlungsmonopol der Bundesagentur für Arbeit im Gesundheitswesen.

Zuvor war die entsprechende Liste der Weltgesundheitsorganisation (WHO) angepasst worden: 17 Länder wurden von der Liste entfernt und sieben neu hinzugefügt. Damit können deutsche Bildungsanbieter nun auch bei der Anwerbung und Vermittlung von (angehenden) Gesundheitsfachkräften aus Ländern wie Kenia, Indien, Indonesien und Marokko unterstützen.

Hintergrund

In der BeschV ist geregelt, welche Voraussetzungen Personen aus Ländern außerhalb der EU erfüllen müssen, um Zugang zum deutschen Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu erhalten.

Zur Umsetzung des WHO Code of Practice, wonach negative Effekte der Fachkraftmigration und der Migration potenzieller Fachkräfte in den Herkunftsländern vermieden werden sollen, wurde die von der WHO 2006 veröffentlichte Länderliste mit 57 Staaten, in denen nach damaliger WHO-Einschätzung ein Mangel an Gesundheits- und Pflegepersonal bestand, dem § 38 BeschV als Anlage angefügt: "Die Anwerbung in Staaten und die Arbeitsvermittlung aus Staaten, die in der Anlage zu dieser Verordnung aufgeführt sind, darf für eine Beschäftigung in Gesundheits- und Pflegeberufen nur von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt werden."


Siebte Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung

im Bundesgesetzblatt mit neuer Länderliste


Quelle: iMOVE