Geschäftsanbahnung Aus- und Weiterbildung nach Iran

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Mit 81,4 Millionen Einwohnern und einem Bruttoinlandsprodukt von 376,8 Milliarden US-Dollar (2016) belegt der Iran den zweiten Rang innerhalb der MENA-Region (MENA: Middle East & North Africa, Nahost und Nordafrika). Nach zweijähriger Rezession führte die teilweise Aufhebung von Sanktionen Anfang 2016 zu einer Belebung der iranischen Wirtschaft.
Bildung genießt in Iran einen hohen Stellenwert. Das Ansehen der akademischen Bildung ist jedoch höher als das der beruflichen Bildung, weshalb es zu einem überproportional hohen Anteil an Akademikerinnen und Akademikern kommt.
Aufgrund von Modernisierungsanstrengungen ist der Bedarf an Aus- und Weiterbildungen sehr groß. Das gilt insbesondere in der Automobilindustrie, der Erdöl- und Gasindustrie, der Energiewirtschaft, der Hightech-Industrie, im Baugewerbe und dem Bankensektor.
In Iran besteht auch im Bildungsbereich ein großer Nachholbedarf, da die technologische und wirtschaftliche Entwicklung in den vergangenen Jahren unter der Embargopolitik beeinträchtigt war. Investitionen in moderne technologische Anlagen sind dringend erforderlich.
Neben der pulsierenden Hauptstadt Teheran, dem Sitz aller Ministerien und der wichtigsten Unternehmen, bildet auch Isfahan, die zweitgrößte Stadt im Iran, einen regionalen Schwerpunkt der Geschäftsanbahnung.
Bereits im Vorfeld erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Zielmarktanalyse, die ihnen eine fundierte Vorbereitung auf die Gespräche vor Ort ermöglicht. Die Geschäftsanbahnung soll den Einstieg in den iranischen Markt erleichtern und dabei helfen, die Exporttätigkeit weiter auszubauen.
Die Zielgruppe der Geschäftsanbahnung sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Selbstständige der gewerblichen Wirtschaft, fachbezogene Freiberufler sowie wirtschaftsnahe Dienstleister mit Geschäftsbetrieb in Deutschland.
Programm • Stand: 29. März 2018
20.04. Anreise in Isfahan |
21.04. |
Besuch der Sepahan Industrial Group |
22.04. |
Besuch bei Isfahan Steel Company (ESC) oder Isfahan Refinery Company Landeskundliches Programm Gemeinsames Abendessen Transfer nach Teheran per Flugzeug |
23.04. |
Fachliches Briefing in der deutsch-iranischen Auslandshandelskammer (AHK)
Termin bei Technical and Vocational Training Organization (TVTO)
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24.04. |
Präsentationsveranstaltung in der deutsch-iranischen AHK
Termin: Teacher Training University (SRTTU) |
25.04. |
Unternehmensbesichtigungen (gemäß Teilnehmerprofil), zum Beispiel:
Termin bei der National Iranian Gas Company (NIGC) |
26.04. |
Check-Out, Transfer zum Flughafen, Abreise nach Deutschland über Istanbul |
Hinweis
Anmeldung
Anmeldeschluss: 09.03.2018
Beachten Sie die Informationen unter "Übersicht".
Programm zur Markterschließung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt mit seinem Programm "Maßnahmen zur Erschließung von Auslandsmärkten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des produzierenden Gewerbes und für Dienstleister" (BMWi-Markterschließungsprogramm) deutsche Unternehmen bei ihrer internationalen Positionierung.
Übersicht
Termin | 20. bis 25. April 2018 |
Veranstalter | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) |
Durchführer | Die COMMIT Project Partners GmbH (COMMIT) organisiert die Geschäftsanbahnung im Rahmen des BMWi-Markterschließungsprogramms. |
Kosten | Abhängig von der Unternehmensgröße zahlen die Teilnehmenden einen Eigenanteil zwischen 500 und 1.000 Euro sowie die Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten. |
Anmeldung | Anmeldschluss: 9. März 2018 Die Anmeldung erfolgt bei COMMIT. |
Teilnahmeberechtigt | Teilnahmeberechtigt sind maximal zwölf deutsche, vorrangig mittelständische Unternehmen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, KMU haben Vorrang vor Großunternehmen. |
Reiseorganisation | Für die Unterbringung im Delegationshotel, Transfers vor Ort und Verpflegung im Rahmen des Programms bietet COMMIT den Teilnehmenden ein Reisepaket (optional). Weitere Informationen hierzu sowie Flugempfehlungen erhalten Sie nach der Anmeldung oder auf Anfrage. |
Hinweise | Bei zu geringer Teilnehmerzahl kann der Veranstalter die Reise stornieren. Ein Anspruch auf Erstattung von Ausfallkosten besteht nicht. Programmänderungen aus dringlichem Anlass behält sich der Veranstalter vor. Die Anmeldung ist verbindlich. Bei Rücktritt bis vier Wochen vor Reisebeginn fallen Stornogebühren in Höhe von 25 Prozent der Teilnahmegebühr inklusive Eigenanteil an, danach ist keine Stornierung mehr möglich. |